Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Personal Trainerin Monika Zoppelt und den Kunden gelten ausschließlich folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen n ihrem Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung.
1. Leistungsgegenstand
(1.1) Monika Zoppelt verpflichtet sich, die Klient:innen im Rahmend der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten, zu begleiten und zu betreuen.
1.2) ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsberatung nur durch die Klient:in persönlich in Anspruch genommen werden.
(1.3) Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleitstung versteh sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend §611 BGB.
2. Personal Training / Ernährungsberatung / Mental Coaching
(2.1) Die Dauer einer Einheit beträgt wird auf 45 bis 60 Minuten festgelegt. Abweichungen können gemäß des Coachingplans auftreten und werden individuell mit der Klient:in abgesprochen.
(2.2) Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit den Klient:innen abgesprochen, finden aber in der Regel in den bereitgestellten Räumlichkeiten der Trainerin statt. Mögliche Coachinginhalte und -Ziele werden vorab in einem
Beratungsgespräch mit den Klient:innen abgestimmt.
(2.3) Das Training und die Betreuung ist erst nach einer ausführlichen Anamnese mit Monika Zoppelt, möglich.
3. Terminvereinbarung, Verhinderung und Ausfall
(3.1) Die Coachingtermine werden mit den Klient:innen abgesprochen und verbindlich vereinbart.
(3.2) Bei Verhinderung hat die Klient:in schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Einheit in voller Höhe berechnet. Bereits bezahlte
Stunden werden als wahrgenommen abgerechnet.
(3.3) Sollte die Durchführung einer Einheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Einheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben.
Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
(3.4) In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann der Termin von Seiten der Trainerin auch kurzfristig verschoben werden.
(3.5) Ersatztermine, für die von Klient:innen frühzeitig abgesagten Stunden müssen spätestens bis 3 Wochen nach der Absage nachgeholt werden – andernfalls verfällt die Stunde, das Honorar für die Einheit kann voll berechnet werden
oder die entsprechende Stunde wird von jeweiliger Guthaben Karte abgezogen.
(3.6) Bei Verspätungen der Klient:innen zu den vereinbarten Trainingsstunden, wird die Zeit der Verspätung nicht nachgeholt oder angehängt.
4. Gültigkeit und Verfall
(4.1) Die gebuchten Einheiten sind ab dem vereinbarten Startdatum für die vereinbarte Laufzeit gültig. Nicht in diesem Zeitraum genutzte Stunden können nach Absprache mit der Trainerin nach Beendigung der Laufzeit nachgeholt werden,
maximal aber bis zu 4 Wochen nach Laufzeitende.
(4.2) Ein Anspruch auf Rückerstattung oder frühzeitige Kündigung besteht nicht.
5. Haftung
(5.1) Monika Zoppelt schließt gegenüber den Klient:innen jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Trainerin beruht.
(.2) Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
(5.3) Monika Zoppelt ist nur für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich und trägt keine Verantwortung dafür, ob der vom Klienten angestrebte Zweck mit dem Vertragsabschluss erreicht wird
(5.4) Nimmt die Klient:in die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Monika Zoppet vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut sie dies auf eigene Verantwortung. Monika Zoppelt übernimmt keine Gewährleistung
für Waren und Leistungen, die die Klient:in von diesen erhalten hat.
(5.5) Die Klient:in versichert, sportgesund zu sein. Sie hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Sie verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf ihre Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu
lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist der Personal Trainerin sofort mitzuteilen. Der Empfehlung der Personal Trainerin, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet.
(5.6) Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind der Trainerin sofort mitzuteilen.
(5.7) Für abhanden gekommene Gegenstände, sowie Unfälle jeglicher Art vor, während und nach der Trainingseinheit
6. Zahlungsbedingungen
(6.1) Die Abrechnung der gebuchten Einheiten wird individuell und nach Absprache mit den Klient:innen gehandhabt.
(6.2) Die Klient:in erhält eine schritliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung.
(6.3) Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Monika Zoppelt behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, mitzuteilen.
(6.4) die Möglichkeit der Überweisung wird den Klient:innen via Rechnung bereit gestellt
7. Ersatzansprüche
Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Monika Zoppelt können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben, die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
8. Datenschutz
(8.1) Die Klient:in erteilt ihre Zustimmung, dass die bei der Registrierung mitenthaltenen personenbezogenen daten von der Trainerin gespeichert und verarbeitet werden. Mit personenbezogenen Daten wird stets sensibel umgegangen. Die
Klien:in erklärt sich damit einverstanden, dass die persönlichen Kontaktdaten zu Werbezwecken von Gleichgewicht Fitness und Ernährung – Monika Zoppelt, verwendet werden können ( dies bezieht sich bspw. auf Newsletter, Emails oder
Informationssendungen)
(8.2) Die Klient:in erteilt die Zustimmung, dass alle Foto- und Videoaufnahmen, welche im Laufe der Trainingseinheiten getätigt werden, auf den sozialen Medien, sowie auf der eigenen Webseite verwendet werden dürfen.
9. Geheimhaltung
(9.1) Die Klient:in verpflichtet sich, Geheimhaltung über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Monika Zoppelt zu bewahren, selbst nachdem die Rahmenvereinbarung beendet wurde.
(9.2) Monika Zoppelt verpflichtet sich, Vertraulichkeit zu wahren, über alle Informationen der Klientin, die im Zusammenhang mit den Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt geworden sind, selbst nach Beendigung der Rahmenvereinbarung.
10. sonstige Vereinbarungen
(10.1) Beide Seiten akzeptieren, dass Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten bindend sind, sobald sie beidseitig bestätigt wurden. Diese Regelung gilt für alle Kommunikationsmittel, einschließlich Telefon, Social Media und
E-Mail.
(10.2) Beide Seiten verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und werden keine negativen Aussagen über die Person, Produkte oder Dienstleistungen der anderen Partei machen oder deren Ruf und Ansehen beeinträchtigen.
11. Schlussbestimmungen
(11.1) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
(11.2) Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
(11.3) Als Gerichtsstand wird München vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.